Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Tierhandlung (Tierhaltung und -versorgung in Gatter, Boxen, Terrarien,...)

An Arbeitsplätzen mit Tieren ist auf Sauberkeit und Hygiene, sowie den rechte Umgang mit den Tieren zu achten. Gefahren und Gefährdungen gehen dabei vor allem von den Tieren und den verwendeten Arbeitsstoffen (z.B. Desinfektions- und Reinigungsmitteln) aus. Bei der Ermittlung der Gefahren von biologischen Arbeitsstoffen hilft die Evaluierungsbroschüre 05 der AUVA

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Durch entlaufene Tiere Der einwandfreie Zustand der Käfige und der Türverschlüsse ist täglich zu prüfen. Festgestellte Mängel sind, sofern möglich, sofort zu beseitigen, andernfalls unverzüglich durch einen Fachmann zu beheben.
Durch erkrankte Tiere und/oder auffällige Tiere (Zoonosen) Tetanusimpfung durchführen.
Tierfachärztlichen Rat hinzuziehen.
PSA, wie Atemschutzmaske, Handschuhe und Arbeitskleidung tragen.
Evaluierung biologischer Arbeitsstoffe durchführen
(AUVA Evaluierungsbroschüre E5 Biologische Arbeitsstoffe).
Verletzungen durch Tiere und/oder durch kontaminierte Gehege Sofortige ärztliche Versorgung einleiten (auch bei kleinen Biss- und/oder Kratzwunden).
Tiere aggressionsverhindernd anfassen.
Über Verletzungen, die Erste-Hilfe-Maßnahmen erfordern, Aufzeichnungen führen.
Durch gefährliche Arbeitsstoffe wie u.a. Desinfektionsmittel Aktuelle Sicherheitsdatenblätter bereitstellen, MitarbeiterInnen darüber unterweisen und persönliche Schutzausrüstung, wie gefordert, tragen.
Reinigungsarbeiten (Gefährdung durch Ausscheidungen, Staub….) Persönliche Schutzausrüstung, wie Atemschutzmaske FFP2, Handschuhe und Arbeitskleidung tragen.
Fachgerechte Entsorgung sicherstellen.
Durch mangelnde Hygiene Sauberkeit und Hygiene sind in der Tierpflege von besonderer Bedeutung. Nach allen Arbeiten in Tierbereichen und nach der Futterzubereitung sind die Hände gründlich zu waschen.
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB