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Fahrzeuge (selbstfahrende Arbeitsmittel)

Unter selbstfahrenden Arbeitsmitteln versteht die AM-VO jedes Fahrzeug, das zur Durchführung von Arbeitsvorgängen bestimmt ist. Je nach Fahrzeugtype und Einsatz und ob es sich um ein Fahrzeug oder aber auch ein Hebezeug handelt, sind unterschiedliche Anforderungen definiert. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass nur Arbeitnehmer Fahrzeuge in Betrieb nehmen, welche dazu berechtigt und in der Lage sind.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Feuer- und Explosionsgefahr: Zündquelle beim Tankvorgang, Rauchen beim Tankvorgang * Beim Tanken des Fahrzeuges ist das Rauchen verboten
Feuer- und Explosionsgefahr bei Akku-Ladestation:
Explosionsgefahr beim Batterieladen
* Bei Betrieb d. Ladegerätes ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen
* Beim Ladevorgang einer Batterie ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten
Wartung der Batterie, Nachfüllen der Batteriezellen, Batteriesäure * Eine Augendusche ist bei der Ladestation zu installieren
* Beim Nachfüllen der Batterie sind die geschlossenen Schutzbrillen und säurefeste Handschuhe zu verwenden
Elektrisch betriebene Arbeitsmittel: Stromschlag * An- u. Abklemmen d. Akkumulatoren nur bei allpolig abgeschaltetem Ladegerät
* Hinweis durch Anschlag
Inbetriebsetzung: Ungesicherter Hub-und Deichselstapler * Beim Verlassen des Führerstandes ist der Hub- oder Deichselstapler gegen unbefugte Inbetriebnahme zu sichern (Schlüssel abziehen, nicht am Fahrzeug belassen)
Gefahr bei Fahren mit gehobener Last: Kippen des Staplers durch Fahren mit gehobener Last * Das Fahren mit gehobener Last ist unzulässig; Gabeln, Schaufel,... absenken
Gefahr bei Aufenthalt unter gehobener Last * Unter gehobener Last dürfen sich keine Personen aufhalten
Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen * Das Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler oder Handhubwagen ist nur auf typisierten Sitzgelegenheiten zulässig
Technische Mängel am Hubstapler und Deichselstapler * Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen sind vor Arbeitsbeginn auf technische Mängel, Bremse, Hupe, Licht, Reifen und Hubeinrichtungen zu überprüfen
* Beim Erkennen von Mängel ist das Flurförderzeug aus dem Betrieb zu nehmen und die Servicefirma zu verständigen
* Regelmäßige Kontrolle, ob alle Hinweiszeichen und das Lastendiagramm angebracht und gut leserlich sind
Fehlendes Rückhaltesystem * Flurförderzeuge (Hubstapler) müssen mit einem Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt) ausgestattet sein* das Rückhaltesystem ist zu verwenden
Bei Heben von Personen Gefahr des Absturzes * Wenn Personen mit Stapler gehoben werden sollen, ist ein zugelassener und geprüfter Arbeitskorb zu verwenden
Wenn der Raum für den Fußgängerverkehr zu gering ist, besteht Gefährdung durch Quetschung * Kennzeichnung der Verkehrswege
* Verkehrswege dürfen nie verstellt werden
* Es muss links und rechts neben dem Fahrzeug eine Breite von 0,5 m freibleiben
Heben von Lasten mit ungeeignetem Stapler * Bei der Auswahl des Staplers zum Heben von Lasten sowie der Lastaufnahmemittel und Anschlagmitel für Lasten sind die zu hebenden Lasten, die Greif- und Anschlagpunkte, die Einhakvorrichtungen, die Witterungsverhältnisse sowie die Art und Weise des Anschlagens oder Aufnehmens von Lasten zu berücksichtigen
Gefahr durch schlecht geladene Last * Vor dem Transport bzw. Heben von Lasten immer vergewissern, ob die Last ordnungsgemäß geladen ist und nicht umstürzen kann
* Gabelabstand richtig einstellen
* Ware im Regal sicher abstellen
Abrutschen von Lasten * Gestapelte Lasten auf Paletten dürfen nur einzeln transportiert werden
* Paletten nur einzeln transportieren
Gefahr, wenn Lastweg nicht einsichtbar ist * Einweisung durch 2. Person, es sollten Einweiser für Hebearbeiten geschult werden
* Zum Einweisen bei Hebearbeiten dürfen nur geschulte Personen verwendet werden
* AUVA- Merkblatt M 203 "Handzeichen für Einweiser"
Umstürzen des Fahrzeuges je nach Fahrzeug und Einsatz Rückhaltesystem oder Überrollschutz (ROPS) vorsehen*
Herabfallende Gegenstände je nach Einsatz geeignetes und ausreichend stabiles Schutzdach (FOPS) vorsehen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Gefahr bei Arbeiten im Freien bei Gewitter durch Blitzschlag * Bei Arbeiten im Freien bei Gewitter sind diese sofort einzustellen
Gefahr bei schlechten Witterungsverhältnissen im Freien * Bei schlechten Witterungsverhältnissen, wenn Gefahr des Umstürzens etc. besteht, ist die Arbeit sofort einzustellen
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