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Röntgenraum

Die Gefahr ist die ionisierende Strahlung und die mangelhafte Einschulung, die Nicht-Beachtung der Tragepflicht der Dosimeter und nicht vorhandene Unterlagen für die Geräte.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Mangelhafte oder unregelmäßig stattfindende Belehrungen * Mindestens jährlich Belehrung gem. § 31 StSchVO durchführen
Geräteunterlagen nicht vorhanden oder unzureichend * Geräteunterlagen beim Hersteller anfordern
* Röntgenbuch führen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Ionisierende Strahlung; mangelnde Kontrolle * Dosimetertragepflicht gem. Bescheid konsequent beachten (§34 StSchG)
* Eignungs-, Kontroll- und Enduntersuchungen gem. §§ 16-23 StSchVO
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