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Handkreissäge

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß KJBG-VO §§ 3, 4, 5 und 6; Ausnahme: Nach halber Lehrzeit unter Aufsicht
- Jugendliche: gemäß KJBG-VO §§ 3, 4, 5 und 6
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß MSchG §§ 4, 5, 6 und 7

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
evt. Gehörschutz; KEINE Handschuhe!
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich?
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Holzstaub
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46
- Merkblatt M 500 der AUVA - Kreissägen

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
-Betriebsbeschreibung und Wartungsanleitung der Hersteller/Erzeuger/Inverkehrbringer

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Schneiden * Nicht unter Schnittfläche greifen
* Maschine niemals mit rotierendem Sägeblatt nach oben halten
Verfangen von Kleidungsstücken * Enganliegende Kleidung tragen
Verrutschen, Fangen, Herabfallen des Werkstückes * Bretter nur auf fester Unterlage schneiden
* Beim Schneiden nicht verkanten
* Spaltkeil verwenden
* Achten, dass Sägeblatt nicht verbogen ist
Schutzbügel schließt nicht richtig oder zu langsam * Feder/Schutzbügel ersetzen
Beschädigtes Kabel * Sichtkontrollen
* Beschädigte Kabel austauschen, nicht flicken
Mangelhafter Gerätezustand * Lfd. Sicht- und Funktionskontrolle
* Wiederkehrende Prüfung

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Gehörschädigender Lärm * Gehörschutz konsequent und richtig tragen
* Richtiges Sägeblatt einsetzen
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