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Oberflächenbehandlung; Aufstecken der Werkstücke

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß MSchG beim Heben und Tragen von Lasten

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
aber: ausreichende Unterweisung ist sicherzustellen
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Handschuhe, Sicherheitsschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Lebensmittelgesetz
- Hygienebestimmungen
- Arbeitsmittelverordnung

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller/Erzeuger/Inverkehrbringer

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Fußverletzungen bei schweren Werkstücken * Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe
Handverletzungen bei scharfen und spitzen Werkstücken * Handschuhe gegen mechanische Gefahren
Kippgefahr bei zu schweren/großen Werkstücken * Gestell kippsicher ausführen
* Unterweisung
Verletzungsgefahr durch vorstehende spitze oder scharfe Werkstücke * Werkstücke so lagern, dass sie nicht über den Palettenrand ragen
* Vorgesehene Abstellflächen verwenden
Monotone, immer gleiche Tätigkeit * Wenn möglich, in der Gruppe regelmäßig abwechseln
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