Gefahren durch gefährliche Reinigungsmittel |
* Angaben der Sicherheitsdatenblätter und der Etiketten beachten * Gebrauchsanweisungen einhalten * beim Umfüllen gegebenenfalls Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen, Dosierpumpen verwenden * Nur in ordnungsgemäß beschriftete Gebinde umfüllen * Bei der Anwendung gegebenenfalls geeignete Schutzhandschuhe und bei Spritzgefahr (z.B. Über-Kopf-Arbeiten, Fensterreinigung) auch Schutzbrillen verwenden * Separate Evaluierung zu den im Betrieb verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln erstellen und beachten |
Gesundheitsgefahren durch Falschanwendung in Unkenntnis der Sicherheitskennzeichen |
*Unterweisung über die Bedeutung von Sicherheitshinweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen |
Mögliche Gefahren durch Schimmel oder Schädlingsbefall |
* Schimmelbefall sofort melden und nur fachgerecht entfernen unter Beachtung der Gebrauchsanleitungen für die eingesetzten Fungizide * Schädlingsbefall (z.B. Bettwanzen, Kakerlaken, Mäuse) darf nur von dazu befugten Personen bekämpft werden und ist sofort dem/der Vorgesetzten zu melden |
Gefahr im Evakuierungsfall durch verstellte Fluchtwege, fehlende Fluchtwegkennzeichnung |
* Fluchtwege immer freihalten * Fehlende oder schadhafte Kennzeichen dem/der Vorgesetzten bzw. Evakuierungsbeauftragten melden * Unterweisung für den Evakuierungsfall * Jährliche Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen (vorgeschrieben bei entsprechenden Alarmanlagen) * Benennung von Evakuierungsbeauftragten |
Haltungsfehler durch übermäßiges Strecken und Bücken beim Betten machen und der Regalbetreuung |
* Nach Möglichkeit von beiden Seiten arbeiten bzw. Matratzen seitlich hochstellen * Doppelbetten zum Auseinanderziehen verwenden. * Kollegen/-in hinzuziehen |
Sturz- und Fallgefahren |
* Kabel nie über Verkehrswege legen * Defekte Bodenbeläge sofort melden * Keine Pantoffeln usw. tragen; nur geschlossenes rutschhemmendes Schuhwerk verwenden * Benutzung der Handläufe bei Treppengängen * Als Aufstiegshilfen nur genormte und geprüfte Leitern bzw. Aufstiegshilfen verwenden. * Aufstiegshilfen und Leitern immer vor Benutzung augenscheinlich auf offensichtliche Mängel prüfen * Zum Reinigen von Fenstern möglichst auf Leitern verzichten und z.B. langstangige Hilfsmittel verwenden. * Bei Fassaden- und Fensterreinigungsarbeiten Absturzgefahren beachten und gegebenenfalls geeignete Absturzsicherungen verwenden. * Feuchte Böden trockenwischen oder zumindest kennzeichnen (z.B. gelber Bodensteher mit Piktogramm "Achtung Rutschgefahr") |
Gefahren durch falsches Heben und Tragen |
* schwere Sachen zu Zweit nehmen * Transporthilfen verwenden, Regale richtig bestücken (z.B. schwerere Materialien unten) * Schulung richtiges Heben und Tragen (AUVA-Merkblatt M025) |
Gefahren durch defekte Geräte oder Betriebsanlagen |
* Defekte an Geräten kenntlich machen und sofort der/dem Vorgesetzten melden |
Gefahren durch ungenügende Beleuchtung in der Waschküche |
* Mindestbeleuchtungsstärke 300 Lux (Kontrolle und Ausbessern 750 Lux) * nur kurzfristige Tätigkeiten ohne freie Sicht nach Außen, ansonsten müssen 10% der Bodenfläche für die freie Sicht nach Außen (freie Fensterfläche)vorgesehen werden (§ 25 AStV) |
Brandgefahr durch ölverschmutzte Laken |
* Kontrolle auf Ölverschmutzungen, insbesondere beim Beladen des Trockners. * Schulung im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen. |
Stolpergefahr durch unsachgemäß abgestellte Materialien, Kabel oder Bodenschwellen |
* Verkehrswege frei halten, Kabel so verlegen dass keine Stolpergefahr besteht * Beseitigung (wo möglich) oder zumindest Kennzeichnung von Bodenschwellen. |
Stoßgefahr an Decken- oder Wandvorsprüngen oder vorstehendes Material in Lagerbereichen |
Beseitigung der Gefahren oder wo nicht möglich zumindest Anbringen einer Kennzeichnung |
Gefahren durch Akku-betriebene Geräte während und kurz nach Ladevorgängen |
* Lithium-Ionen-Akkus niemals unbeaufsichtigt laden * Für Ladevorgange von Blei-Säure- oder Blei-Gel-Akkus sind Explosionsschutzdokumente zu erstellen und die Angaben darin zu beachten. * Bereichskennzeichnung von Batterieladestationen * Erstellen von Betriebsanweisungen für Ladevorgänge |
Gefahren durch den Betrieb kraftbetriebener rotierender oder pendelnder Reinigungsmaschinen (z.B. Bodenreinigungsmaschinen) |
* Betriebsanweisungen erstellen und beachten * Auf Einzugsgefahren (Quetsch-Klemmstellen) achten * Bei Kabel-gebundenem Betrieb niemals das Kabel um Hals oder Schulter hängen oder über lose Kabel fahren - Einzugs und Strangulationsgefahr! * Maschinen auf offensichtliche Mängel (z.B. fehlende oder beschädigte Schutzabweiser) vor dem Gebrauch prüfen. * Selbstfahrende Arbeitsmittel (z.B. Bodenreinigungsmaschinen mit Fahrersitz) dürfen nur bei Vorlage einer schriftlichen Fahrerlaubnis des Besitzers und entsprechend der erfolgten Unterweisung über dieses Arbeitsmittel bedient werden. |
Gefahren durch Hitze und heiße Dämpfe |
* auf heiße Oberflächen und mögliche Dampfaustrittsstellen achten * Niemals kochend heißes Wasser umfüllen oder transportieren. |
Gefahr der Kontamination von Kleidung durch gefährliche Arbeitsstoffe |
* Gegebenenfalls Schutzkleidung tragen * Schutzkleidung stets von der Alltagskleidung getrennt aufbewahren * Kontaminierte Kleidung sofort fachgerecht dekontaminieren (z.B. Desinfizieren vor weiteren Reinigungsschritten) oder wechseln. * Hygieneanweisungen beachten |
Gefahr der Kontamination von Speisen, Geschirr, Besteck durch gefährliche Arbeitsstoffe |
* In Bereichen in den gefährliche Arbeitsstoffe verwendet oder gelagert werden dürfen Lebensmittel weder transportiert noch verzehrt oder gelagert werden. * Gefährliche Arbeitsstoffe dürfen niemals in für Lebensmittel vorgesehenen Gebinden abgefüllt werden. * Kennzeichnung der betreffenden Bereiche mit dem Piktogramm "Essen und Trinken verboten" |
Belästigung durch Kundschaft oder Kollegen/-innen |
*Innerbetriebliche Verhaltensregeln formulieren, z.B. Ruhe bewahren * Bei Uneinsichtigkeit/Weiterbestand des Problems Arbeit unterbrechen und den Vorfall umgehend dem/der Vorgesetzten gegebenenfalls über die Sicherheitsvertrauensperson melden. |
Gefahren bei der Müllbeseitigung |
* Müllsäcke nicht umfüllen (nur mit dem Ensorgungssack). * Geeignete Schutzhandschuhe verwenden. * Auf spitze und schneidende Gegenstände achten * Müllpressen dürfen nur nach spezieller Einweisung und unter Beachtung der Betriebsanleitung bedient werden. |
Verkeilen von Brandschutztüren, Gefahr des Brandüberschlags |
* Brandschutztüren (z.B. zu Treppenhäusern)dürfen nicht verkeilt oder außer Funktion gesetzt werden. * Gegebenenfalls können Türen z.B. mit Elektromagnethalterungen ausgestattet und mit einer Brandmeldezentrale gekoppelt werden. |
Weitere Brandgefahren |
* Schulung der Belegschaft über Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen * Beachtung der Prüfvorschriften zum Brandschutz * Beachtung der Prüfvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel * Kennzeichnung und umgehende Beseitigung von Mängeln an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. * Entfernung von Brandlasten aus Fluchtwegbereichen und Technikräumen. * Bereithaltung geeigneter Feuerlöscher an gut zugänglichen und gut einsehbaren Stellen. * Kennzeichnung der Feuerlöscher jeweils mit dem entsprechenden nachleuchtendem Piktogramm. * Jährliche Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen (vorgeschrieben bei entsprechenden Alarmanlagen) |