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Röntgen (Tierarzt)

Durchführung von Röntgenaufnahmen im Behandlungsraum, mit einem mobilen Gerät, in einem Röntgenraum oder sonstige Lokation und Einsatzart.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
mangelhafte oder unregelmäßig stattfindende Belehrungen mindestens jährliche Belehrung gem. § 16 Allgemeine Strahlenschutzverordnung − AllgStrSchV durchführen
Geräteunterlagen (z.B. Benutzerhandbuch) nicht vorhanden oder unzureichend Geräteunterlagen beim Hersteller anfordern
Röntgenbuch führen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
ionisierende Strahlung,
mangelnde Kontrolle
falls eine Dosimetertragepflicht besteht – gemäß Bescheid konsequent beachten (§ 34 StSchG)
Eignungs-, Kontroll- und Enduntersuchungen gemäß §§ 32–39 AllgStrSchVO bei beruflich strahlenexponierten Personen der Kat. A
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